35. Ordentlicher Verbandstag des Hessischen Fußball-Verbandes e.V.*

04. Juli 2024 · Amtliches · von: HFV

Am 28. September 2024 um 10:00 Uhr findet in der Sportschule des Hessischen Fußball-Verbandes in Grünberg, Am Tannenkopf 1 in 35305 Grünberg, der 35. Ordentliche Verbandstag des Hessischen Fußball-Verbandes e.V. (HFV) statt.

Präsidium, Aufsichtsrat, die Verbandsausschüsse, der Verbandsvorstand und die Kreisfußballtage sind berechtigt, bis sechs Wochen vor dem Termin des Verbandstages schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit Begründung bei der Verbandsgeschäftsstelle einzureichen.  

Im Folgenden sehen Sie die vorläufige Tagesordnung. Die endgültige Tagesordnung wird gem. § 20 Nr. 4 der Satzung spätestens vier Wochen vor dem Verbandstag in den Offiziellen Mitteilungen des HFV bekannt gegeben.

1.    Eröffnung und Begrüßung
2.    Totenehrung
3.    Grußwort der Gäste
4.    Feststellung der Beschlussfähigkeit
5.    Wahl der Wahlprüfungskommission
6.    Entgegennahme der Berichte des Präsidiums
7.    Entgegennahme des Berichtes des Aufsichtsrates
8.    Anträge auf Änderung der Satzung
9.    Wahl eines Versammlungsleiters
10.    Beschlussfassung über die Entlastung des Präsidiums und des Aufsichtsrates
11.    Wahlen und erforderliche Bestätigungen
a) Wahl des Präsidenten
b) Wahl der weiteren Mitglieder des Präsidiums mit Ausnahme des Verbandsjugendwartes
c) Bestätigung der vom Jugendbeirat (Verbandsjugendtag) gewählten Mitglieder des Verbandsjugendausschusses
d) Wahl des Vorsitzenden und der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates
e) Wahl des Vorsitzenden des Sportgerichts der Verbandsligen
f) Wahl des Vorsitzenden des HFV-Sportgerichtes
g) Wahl des Vereinsvertreters als Mitglied des Verbandsausschusses für Spielbetrieb und Fußballentwicklung
h) Bestätigung der Regionalbeauftragten     
12.    Ernennung weiterer Ehrenmitglieder gemäß § 23 l) der Satzung
13.    Anträge auf Änderung der Ordnungen
14.    Andere Anträge
15.    Anfragen und Mitteilungen

*Soweit in dieser Einladung die männliche Form eines Amtes oder einer Organ- oder Gremienfunktion gewählt oder bestätigt wird, werden damit auch Amts,- Organ- oder Gremienfunktionen aller Geschlechter angesprochen.