Der Verbandsvosrtand hat im Umlaufverfahren am 28.08.2019 folgende Änderungen der Spieordnung beschlossen, die sofort in Kraft treten.
Änderungen in der Spielordnung (VV Umlauf 28.08.2019)
§ 26b SpO: Spielberechtigung nach einem Einsatz in einer Mannschaft der 3. Liga oder Regionalliga
Alte Version:
Nr.1:
Für Vereine, deren erste Amateurmannschaft in der 3. Liga oder der Regionalliga spielt, gelten fol-gende Bestimmungen:
a) | Einsatzberechtigung für Amateure und Vertragsspieler Ü23 Nach einem Einsatz in einem Meisterschafts- bzw. Pokalspiel sowie in nachfolgenden Relegations- bzw. Entscheidungsspielen der 3. Liga oder Regionalliga gilt, dass Amateure und Vertragsspieler des Vereins, die am 01.07. vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr vollendet haben (Ü23), erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen in den nächsten Spielen der unteren Mannschaften (in Konkurrenz) ihres Vereins eingesetzt werden dürfen. Die Höchstzahl der einsatzberechtigten Spieler beträgt insgesamt zwei. |
b) | Einsatzberechtigung für Amateure und Vertragsspieler U23 Nach einem Einsatz in einem Meisterschafts- bzw. Pokalspiel sowie in nachfolgenden Rele-gations- bzw. Entscheidungsspielen der 3. Liga oder Regionalliga sind maximal zwei Spieler des Vereins, die am 01.07. vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht voll-endet haben (Amateure und Vertragsspieler U23), ohne Einhaltung einer Schutzfrist in den nächsten Spielen der unteren Mannschaften (in Konkurrenz) ihres Vereins einsetzbar. |
Neue Version:
Nr.1:
Für Vereine, deren erste Amateurmannschaft in der 3. Liga oder der Regionalliga spielt, gelten fol-gende Bestimmungen:
a) | Einsatzberechtigung für Amateure und Vertragsspieler Ü23 Nach einem Einsatz in einem Meisterschafts- bzw. Pokalspiel sowie in nachfolgenden Relegations- bzw. Entscheidungsspielen der 3. Liga oder Regionalliga gilt, dass Amateure und Vertragsspieler des Vereins, die am 30.06. vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr vollendet haben (Ü23), erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen in den nächsten Spielen der unteren Mannschaften (in Konkurrenz) ihres Vereins eingesetzt werden dürfen. Die Höchstzahl der einsatzberechtigten Spieler beträgt insgesamt zwei. |
b) | Einsatzberechtigung für Amateure und Vertragsspieler U23 Nach einem Einsatz in einem Meisterschafts- bzw. Pokalspiel sowie in nachfolgenden Relegations- bzw. Entscheidungsspielen der 3. Liga oder Regionalliga sind maximal zwei Spieler des Vereins, die am 30.06. vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Amateure und Vertragsspieler U23), ohne Einhaltung einer Schutzfrist in den nächsten Spielen der unteren Mannschaften (in Konkurrenz) ihres Vereins einsetzbar. |
Buchstaben c) und d) bleiben unverändert | |
Nrn. 2 bis 4 bleiben unverändert |
§ 32a SpO: Relegationsspiele
Nr.3:
Relegationsspiele zwischen mehr als zwei Vereinen sind im Einrundensystem mit Punktwertung auf den Plätzen der beteiligten Vereine oder auf neutralen Plätzen auszutragen. Diese Spiele werden nicht verlängert. Ergibt die Runde nach Punktwertung keine Entscheidung, so bestimmt sich die Reihenfolge in der Tabelle nach folgen-den Kriterien:
a) | Bei zwei punktgleichen Vereinen:
| ||||||||||||||
b) | Bei drei oder mehr punktgleichen Vereinen:
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Nrn. 1 bis 2 bleiben unverändert
Nr.3:
Relegationsspiele zwischen mehr als zwei Vereinen sind im Einrundensystem mit Punktwertung auf den Plätzen der beteiligten Vereine oder auf neutralen Plätzen auszutragen. Diese Spiele werden nicht verlängert. Ergibt die Runde nach Punktwertung keine Entscheidung, so bestimmt sich die Reihenfolge in der Tabelle nach folgen-den Kriterien:
a) | Bei zwei punktgleichen Vereinen:
| ||||||||||||||||
b) | Bei drei oder mehr punktgleichen Vereinen:
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