neue Version:
Nr. 1 bleibt unverändert
Nr. 2
Teilen Vereine für Spielklassen auf Verbands-ebene dem Verbandsfußballwart bzw. für Ver-eine für Spielklassen auf Kreisebene dem Kreisfußballwart über das elektronische Postfach bis zum 15. Mai des aktuellen Spiel-jahres verbindlich mit, dass Mannschaften, die im laufenden Spieljahr am Spielbetrieb teilgenommen haben, in der kommenden Saison nicht mehr gemeldet werden, gelten folgende Regelungen:
a) | Für die Klasse in der sie am Spielbetrieb teilgenommen haben: Die Mannschaften werden am Saisonende an das Tabellenende gesetzt und sind ers-ter Absteiger. Sie werden auf die definier-ten Absteiger in dieser Klasse angerech-net. |
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b) | Für die Klasse in der sie als Absteiger zugeteilt würden:- bei Klassen mit Richtzahlen: Die bis zum 15. Mai für die neue Saison nicht gemeldeten Mannschaften aus höheren Spielklassen finden bei der Berechnung der tatsächlichen Absteiger in dem Wert „Absteiger aus höherer Klasse“ keine Berücksichtigung.
- bei Klassen ohne Richtzahlen:
Die im veröffentlichten Spielgeschehen definierte Zahl der Absteiger wird um die Anzahl der bis zum 15. Mai für die neue Saison nicht gemeldeten Mann-schaften aus höheren Spielklassen re-duziert.
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Für das Spieljahr 2019/2020 gilt:
Die in Nr. 2 gesetzten Fristen vom 15.Mai werden bis zum 30.Juni verlängert