Beschluss in Sachen Antrag des SV Darmstadt auf Eingruppierung in die LOTTO Hessenliga

06. Mai 2024 · Amtliches · von: HFV

Der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung hat sich mit dem Antrag des Vereins SV Darmstadt 98 auf Eingliederung einer neuen U23-Mannschaft in die LOTTO Hessenliga des HFV zur Spielzeit 2024/2025 beschäftigt und hierzu folgende Entscheidung getroffen hat:

Auf Antrag des Vereins SV Darmstadt 98 vom 08.02.2024 wird die U23-Herrenmannschaft des Vereins SV Darmstadt 98 bei Aufnahme des Spielbetriebs mit Wirkung zur Spielzeit 2024/2025 in die LOTTO-Hessenliga eingruppiert. Diese Entscheidung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die erste Herrenmannschaft des Vereins SV Darmstadt 98  in der Spielzeit 2024/2025 am Spielbetrieb einer Lizenzliga (1. Bundesliga und 2. Bundesliga) oder der 3. Bundesliga teilnimmt. Tritt diese Bedingung nicht ein, erfolgt eine entsprechende Eingruppierung nicht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss des Verbandsausschusses für Spielbetrieb und Fußballentwicklung ist nach § 2 c) Spielordnung Beschwerde zum Präsidium zulässig. Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von 1 Woche unter Beifügung des Nachweises über die Einzahlung der vorgeschriebenen Rechtsmittelgebühr von € 50,00 eingelegt und begründet werden. Die Beschwerde ist bei der Stelle einzulegen, die die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Entscheidung des Verbandsausschusses für Spielbetrieb und Fußballentwicklung.