Jahrestagung der Sportrichter

08. April 2022 · Top-News · von: Andreas Dietzel

Die diesjährige Jahrestagung der Sportrichter auf Einladung des Verbandsgerichts musste pandemiebedingt online stattfinden und sich auf zwei Themenblöcke konzentrieren. Nach der Begrüßung der 40 Teilnehmer erläuterte Tim Stehl, Referent für Recht und Sportgerichtsbarkeit, die Verfahrensabläufe bei einer erstinstanzlichen Entscheidung im Kammerverfahren und ging dabei insbesondere auf die formalen Vorgaben der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) ein.

Alle Fotos: HFV

Daran schlossen sich die persönlichen Vorstellungen von Dr. Dietrich Claus Becker, der ab der neuen Saison den Vorsitz im neu geschaffenen HFV-Sportgericht innehaben wird, und von Timo Ide an, der die Funktion des Verbandsanwaltes bekleiden wird. Beide sind im Hauptberuf Juristen, Dr. Becker ist Vizepräsident des Amtsgerichts Gießen und Ide Staatsanwalt in Marburg. Nähere Erläuterungen zu den jeweiligen Aufgabengebieten und Zuständigkeiten sind Thema bei den regionalen Schulungen im April.

Zu § 25 RVO, Einspruch gegen die Spielwertung, referierte der Vorsitzende des Verbandsgerichts Andreas Dietzel. Erläutert wurden die „Abgrenzung Tatsachenentscheidung versus Regelverstoß“, „Verwertbarkeit von Videoaufnahmen“ und das Merkmal „spielentscheidend“. Dietzel verwies in diesem Zusammenhang auf die derzeit hohe Anzahl von Einsprüchen wegen fehlerhafter Regelanwendung im Zusammenhang mit der Verhängung der Zehn-Minuten-Zeitstrafe.

Am Ende der gut zweieinhalbstündigen Veranstaltung dankte Dietzel den Sportrichtern für ihre Teilnahme und Stehl sowie dem Mitglied des Verbandsgerichts Jens Heil für die technisch anspruchsvolle und professionelle Vorbereitung und Durchführung, die aus der Sportschule in Grünberg gesteuert wurde, und verband dies mit dem Hinweis, dass eine Tagung in Präsens für den Sommer vorbereitet wird. Andreas Dietzel


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