Neuaufnahme in Spielordnung (VV 12.07.2024)

24. Juli 2024 · Änderungen Satzung und Ordnungen

Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 12.07.2024 folgende Neuaufnahme in die Spielordnung beschlossen.

§ 55b Spo: Alternatives Spielmodell (Qualifikationsrunden)

komplett neu:

Nr.1
Abweichend von § 55 Nr. 1 der Spielordnung können Meisterschaftsspiele auf der untersten Spiel-klassenebene in den Fußballkreisen in alternativen Spielklassenmodellen ausgetragen werden. Hier-bei können auch abweichende Regelungen zum Aufstieg festgelegt werden.

Nr.2:
Hierbei kann die jeweils unterste Spielklasse zum Zwecke der Durchführung von Qualifikationsrunden in zwei Gruppen aufgeteilt werden, denen sich eine Aufstiegs- und Platzierungsrunde anschließt. Die Qualifikationsrunden werden in Vor- und Rückrunden mit wechselndem Platzvorteil ausgetragen. Die Tabelle der jeweiligen Qualifikationsrunden ergibt sich nach den dort erreichten Punkten.

Nr.3:
Nach Abschluss der Qualifikationsrunden schließt sich eine Aufstiegsrunde zur Ermittlung der Aufsteiger und eine Platzierungsrunde zur Ermittlung der weiteren Tabellenränge an. Die Zuteilung der Mannschaften zur Aufstiegs- oder Platzierungsrunde ergibt sich aus der Platzierung in der Tabelle der Qualifizierungsrunde.

Nr.4:
Die Spiele der Aufstiegs- und Platzierungsrunde werden mit Hin- und Rückspiel zwischen den Mannschaften der jeweils anderen Teilgruppe der Qualifikationsrunde ausgetragen. Dabei werden die Punkte und Ergebnisse aus den Spielen der Qualifikationsrunde zwischen den Mannschaften der eigenen Teilgruppe der Qualifikationsrunde in die Aufstiegs- und Platzierungsrunde übernommen.
Einzelheiten werden vom Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung in den Auf- und Abstiegsregelungen (Durchführungsbestimmungen) festgelegt.

Nr.5:
Die Wertung der obengenannten Spiele erfolgt gemäß § 55 Nr.1 Satz 2 der Spielordnung.
Meister ist, wer nach Abschluss der Aufstiegsrunde sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisübernahme nach den oben genannten Regelungen die meisten Punkte erzielt hat.

Nr.6:
Die Anzahl der an der Aufstiegs- und Platzierungsrunde bzw. die Platzierung in der Tabelle, bis zu welcher eine Zuteilung zur Aufstiegs- oder Platzierungsrunde erfolgt, die Zahl der Aufsteiger in der Aufstiegsrunde sowie weitere Einzelheiten zu dem vorgenannten Spielmodell werden in den Auf- und Abstiegsregelungen (Durchführungsbestimmungen) für das jeweilige Spieljahr festgelegt.

Nr.7:
Scheidet eine Mannschaft im Verlauf der Qualifikations-, Aufstiegs- oder Platzierungsrunde aus dem Wettbewerb aus, finden die Vorschriften des § 67 der Spielordnung Anwendung.

Nr.8:
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 55 Spielordnung entsprechend.