Schiedsrichter-Pflichtsoll 2012/2013 – Neuregelung

16. Januar 2013 · Schiedsrichter · von: Jennifer Braun

SR-Pflichtsoll: Neuregelung beim Punktabzug beachten!

Gemäß den Beschlüssen des Verbandstages im Juni vergangenen Jahres wird es in der aktuellen Spielzeit zu einigen Änderungen kommen, die das Nachwuchsproblem im Schiedsrichtwesen mildern sollen und zu einer wesentlichen Entlastung der Vereine führen. HFV-Verbandsfußballwart Jürgen Radeck weist auf mögliche Probleme bei der Bestrafung durch Punktabzug hin und bittet Vereine diese zu beachten.

Nicht erst seit der Berichterstattung der letzten Wochen beschäftigt sich der HFV mit der immer geringer werdenden Zahl von Unparteiischen, die für einen reibungslosen Ablauf eines Fußballspiels unabdingbar sind. So hat nach § 24 der Spielordnung jeder Verein zum 1. Juli des Spieljahres für jede Seniorenmannschaft sowie für jede Frauen-Mannschaft, für die Jugendabteilung und für jede A- und B-Juniorenmannschaft ab der Hessenliga einen geprüften Schiedsrichter zu stellen.

Bei Nichterfüllung des Pflichtsolls ist eine Gebühr zu entrichten. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich die Gebühr und es erfolgt ein Punktabzug. Durch die Neuregelung in § 24a der Spielordnung, die beim Verbandstag im Juni 2012 beschlossen wurde, wird der Punktabzug in der höchsten Klasse des HFV spielenden Herren- oder Frauenmannschaft durchgeführt. Nachdem der Abzug der Punkte bisher nur bei Herrenteams vorgenommen wurde, werden in der aktuellen Saison erstmals die Punkte auch bei Frauenmannschaften abgezogen, wenn diese in einer höheren Klasse als die Männer spielen.

Da es in der Vergangenheit immer wieder zum Rückzug von Frauenmannschaften kam, sei bei der Vornahme des Punktabzuges darauf hingewiesen, dass es bis zum letzten Spieltag der Saison 2012/2013 zu Verschiebungen in der Tabelle infolge eines Punktabzuges kommen kann , wenn die höherklassige Frauenmannschaft nicht bis zum letzten Spieltag an der Runde teilnimmt. In der Folge kann es auch am Saisonende noch zu Veränderungen in der Tabelle der Männerteams kommen, die mitunter über Auf- und Abstieg entscheiden, da der Abzug der Punkte bei Rückzug der Frauen dann bei der ersten Herrenmannschaft des betreffenden Vereins erfolgt. Dies sollten Vereine unbedingt berücksichtigen!

„Nach Ablauf der Einspruchsfrist befinden wir uns derzeit in der Prüfung der Widersprüche. Ab Ende Januar können die Punktabzüge dann in die Tabellen eingearbeitet werden“, erklärt Verbandsfußballwart Jürgen Radeck. Über die genaue Anzahl von Punktabzügen werden die Vereine zeitnah informiert, zudem wird in der März-Ausgabe des HESSEN-FUSSBALL darüber berichtet.