Licher Kreispokal, Herren Ü35

Saison 2024/2025
 

Landkarte - Kreis Friedberg

Altersregelung

  • AH-Spieler ist, wer im betreffenden Kalenderjahr mindestens das 35. Lebensjahr vollendet.

  • Spieler mit einer Behinderung können am AH-Spielbetrieb teilnehmen, auch wenn sie das vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben. Über die Zulassung des betreffenden Spielers zum AH-Spielbetrieb auf Kreisebene entscheidet der zuständige Kreisfußballwart. Die Genehmigung zur Teilnahme eines Spielers mit Behinderung an einem AH-Wettbewerb auf Verbandsebene erteilt das zuständige Verbandsorgan.

  • In jeder Mannschaft dürfen 3 Spieler mitspielen, die im betreffenden Kalenderjahr mindestens das 32. Lebensjahr vollenden.


Durchführungsbestimmungen

Veranstalter ist der Kreisfußballausschuss Friedberg.
Pokalspielleiter ist Armin Kling, Frankfurter Str. 48 in Friedberg, Tel. Mobil: 0173/8236147
E-Mail: armin.kling(at)hfv-online.evpost(dot)de
E-Mail außerhalb des elektronischen Postfachs: armin.kling@kfa-friedberg.de
 

Das zuständige Rechtsorgan ist gemäß § 19 (4a) RVO das Kreissportggericht.

 

Teilnahmeberechtigt sind nur Vereine, die eine Herren Ü35-Mannschaft im DFBnet-Vereinsmeldebogen angegeben haben. Sollte der Herren Ü35 Kreispokalsieger nicht am AH-Hessenpokal teilnehmen können, kann das Teilnahmerecht an den Endspielpartner übertragen werden.

 

Die Spiele werden im KO-System auf Großfeld gespielt. Die Spielzeit beträgt 2x35 Minuten. Endet ein Spiel nach der regulären Spielzeit unentschieden, wird sofort ein Elfmeterschießen zur Spielentscheidung durchgeführt.

 

Es gelten folgende Altersregelungen und die Vorgaben zum AH-Zweitspielrecht.

Altersregelung:
a) 

AH-Spieler ist, wer im betreffenden Kalenderjahr mindestens das 35. Lebensjahr vollendet.

b)

 

 

 

 

 

Spieler mit einer Behinderung können am AH-Spielbetrieb teilnehmen, auch wenn sie das vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben. Über die Zulassung des betreffenden Spielers zum AH-Spielbetrieb auf Kreisebene entscheidet der zuständige Kreisfußballwart. Die Genehmigung zur Teilnahme eines Spielers mit Behinderung an einem AH-Wettbewerb auf Verbandsebene erteilt das zuständige Verbandsorgan.

c)

 

 

In jeder Mannschaft dürfen 3 Spieler mitspielen, die im betreffenden Kalenderjahr mindestens das 32. Lebensjahr vollenden.

 

Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt über den Kreisschiedsrichterausschuss.

 

Der Einsatz des elektronischen Spielberichts ist verpflichtend. Die Spielrechtskontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt dann nicht mehr über den herkömmlichen Spielerpass in Papierform, sondern im digitalen Verfahren.

Diesbezüglich bitte ich alle teilnehemenden Vereine, dass zeitnah ein Spielerfoto in die Spielberechtigungsliste hochgeladen wird.

 

Wiedereinwechseln von bis zu vier Spielern je Mannschaft ist erlaubt.

 

Der Heimverein trägt die Kosten für den Platzaufbau und den Schiedsrichter.

 

Die Spielrunden werden in einem vom Pokalspielleiter festgelegten Zeitfenster angesetzt. Innerhalb dieses Zeitfensters einigen sich die Mannschaften auf den verbindlichen Spieltermin und teilen diesen dem Pokalspielleiter mit. Die ausgelosten Heimvereine setzen sich jeweils mit dem Spielgegner in Verbindung. Sollte ein einvernehmlicher Termin nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, so wird der Spieltermin vom Pokalspielleiter festgelegt.

Die Spiele werden im DFBnet angesetzt. Das heißt, dass der Heimverein das Spielergebnis dort bis 1 Stunde nach Spielschluss melden sollte. Diese Eingaben sind rein informativ; fehlende Eingaben werden nicht bestraft.

 
Armin Kling
AH-Pokalspielleiter

Spieltermine

Runde 1 Samstag,7. September 2024 17:00 Uhr
Viertelfinale Samstag,2. November 2024 17:00 Uhr
Halbfinale  
Endspiel Pfingstsamstag,7. Juni 2025