HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.

HFV ordnet flexiblen Spielbetrieb neu

Der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung des Hessischen Fußball-Verbandes hat in seiner jüngsten Sitzung die Möglichkeiten des flexiblen Spielbetrieb auf Kreisebene neu geregelt.

Bisher gab es mit „Reserve-Flex“, „Norweger“ und „Bernhardt“ drei verschiedene Modelle, die in der untersten Spielklasse in Konkurrenz im jeweiligen Kreis gespielt werden konnten. Nun gibt es eine allgemeingültige Lösung, die die Komponenten der drei bisherigen Modelle vereinheitlicht.

Ziel des flexiblen Spielbetrieb ist es zu vermeiden, dass Mannschaften wegen massiver Spielernot wegbrechen, Spiele wegen nicht ausreichender Spielerzahl ausfallen oder Mannschaften zwangsweise aus dem Wettbewerb ausscheiden, wenn sie insgesamt drei Fälle eines Spielabbruchs in Unterzahl und/oder des Nichtantretens verzeichnen. Weiterhin können hiermit Spielzeiten überbrückt werden, um Spielern im Verein eine Spielmöglichkeit zu ermöglichen.

Alle gemeldeten Mannschaften können bei Bedarf per Mitteilung an die spielleitende Stelle, vor oder während der Spielrunde in den flexiblen Spielbetrieb wechseln und ihre Rundenspiele als 9er-, 10er- oder 11er-Mannschaft spielen, je nachdem, wie viele Spieler ihr zu Beginn eines jeden Spiels zur Verfügung stehen. Ab dem dritten Spiel in verminderter Spielerzahl verlieren sie dabei Ihr Aufstiegsrecht.

Hat eine in den flexiblen Spielbetrieb gewechselte Mannschaft zum Spiel

  • bis zu 9 Spieler auf dem Spielberichtsbogen, so wird 9-gegen-9 gespielt.
  • 10 oder 11 Spieler auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt, so wird 9-gegen-9 oder 10-gegen-10 gespielt.
  • 12 Spieler auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt, so wird 10-gegen-10 oder 11-gegen-11 gespielt.
  • 13 oder mehr Spieler auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt, wird 11-gegen-11 gespielt.

Spielfeld und Spielzeit
Gespielt wird auf Großfeldtore. Die Spielfeldgröße und Spielzeit von 2x 45 Minuten wird grundsätzlich nicht reduziert.

Unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten kann bei einem Spiel 9-gegen-9 ein Spielfeld um maximal 33 Meter verkürzt (Strafraum zu Strafraum) werden. Bei Spielen 9-gegen-9 und ohne Möglichkeit eines verkürzten Spielfeldes kann zudem die Spielzeit in Fünf-Minuten-Schritten je Halbzeit auf maximal 2 x 35 Minuten verkürzt werden.

Die Flexibilität dieser Ausführungen legen die Kreisfußballausschüsse bzw. der Verbandsausschuss für Frauen- und Mädchenfußball in ihren Durchführungsbestimmungen fest. In 18 von 32 hessischen Fußballkreisen wird diese Möglichkeit angeboten. Werden keine Durchführungsbestimmungen erlassen, gilt der oben genannte Grundsatz.

Die final beschlossene Fassung mit Gültigkeit ab 1. Juli 2026 befindet sich hier und wird auch zeitnah im Bereich der Satzung und Ordnungen auf der HFV-Homepage hinterlegt.

Text: HFV, Foto: getty images

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